Erster Absturzsicherungslehrgang in Sachsen durchgeführt
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Zehn Kameraden der FF Sachsen b. Ansbach wurden im Umgang mit der Absturzsicherung geschult. Die Absturzsicherung ist dann notwendig, wenn Arbeiten Höhen oder an Gruben oder ähnlichen durchgeführt werden und ein abstürzen nicht ausgeschlossen werden kann. Wie zum Beispiel wenn ein Unwetter ein Dach abgedeckt hat und diese von der Feuerwehr wieder abgedichtet werden muss. Die Ausbildung umfasste 20 Unterrichtsstunden und war in einem theoretischen und in einem praktischen Teil aufgeteilt. Am Freitag 29.08. stand die Theorie im Vordergrund. Neben den rechtlichen Grundlagen, Prüffristen und sonstigen Vorschriften wurde auch die Ausrüstung vorgestellt und die ersten Knoten geübt. Am Samstag 30.08. ging es endlich an die praktische Ausbildung. Zuerst wurde der Sicherungsgurt angelegt und zur Gewöhnung wurde jeder Teilnehmer einmal in Luft gehoben. Danach stand der Querstieg auf dem Ausbildungsplan. An der Brücke in Rutzendorf wurde das Richtige vorgehen geübt. Am Nachmittag durften wir dann die Silos der Familie Schlötterer besteigen. Vielen Dank für die Erlaubnis, diese interessante Übungsmöglichkeit nutzen zu können. Vielen Dank auch an Tobias Schock, der im Vorfeld die entsprechenden Lehrgänge besucht hat und mit seinen Helfern diese Schulung in vielen Stunden vorbereitet hat. Der nächste Lehrgang ist für das Frühjahr 2015 geplant.
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Heinrich Bierlein
Giftige Gase aus dem Pelletbunker vermeiden
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- Kategorie: Bürger Service
Lagerräume für Holzpellets durch geeignete Maßnahmen sicher gestalten
Holzpellets für Heizanlagen und Heizöfen gelten als nachhaltiger kohlendioxidneutraler Brennstoff. Doch die zu länglichen Stäbchen gepressten Sägespäne haben bei der Lagerung in großen Mengen eine potenziell gefährliche Eigenschaft: Bei der Herstellung werden durch das Zerkleinern, Erwärmen und Trocknen des Holzes bzw. der Späne Autooxidationsprozesse bei bestimmten Holzbestandteilen in Gang gesetzt. Aus ungesättigten Fettsäuren entstehen beispielsweise Gase wie das gesundheitsschädliche Kohlenmonoxid (CO) und verschiedene Aldehyde. Noch Monate nach der Herstellung können die Pellets diese Gase freisetzen. Die Konzentration kann in Lagerräumen so hoch sein, dass es zu schweren Vergiftungen bei Personen kommen kann, die die Räume betreten. „Vielen Hausbesitzern und Betreibern von Heizanlagen auf der Basis von Pellets ist dieses mögliche Gefährdungspotenzial nicht bekannt", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „Nach experimentellen Untersuchungen können in der Raumluft von Pelletlagerräumen Konzentrationen von bis zu einigen Tausend ppm Kohlenmonoxid auftreten, was zu tödlichen Vergiftungen führen kann". Wie hoch die Konzentration in einem Lagerraum ist, hängt vom Füllstand, von der Temperatur und vom Luftaustausch sowie vom Alter der Pellets ab.
Dem BfR wurden mehrere Fälle von zum Teil tödlichen Kohlenmonoxidvergiftungen gemeldet, die bei Personen auftraten, die sich in Lagerräumen von Holzpellets, so genannten Pelletbunkern, aufgehalten hatten oder sie zu Wartungszwecken betreten wollten. Diese Lagerstätten waren luftdicht abgeschlossen, so dass sich extrem hohe Konzentrationen an Kohlenmonoxid in den Räumen angesammelt hatten, die von den Verunglückten nicht bemerkt wurden.
Kohlenmonoxid ist farblos und geruchlos, auch eine hohe Konzentration des Gases kann daher vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Schon ab einer Konzentration von 200 ppm in der Atemluft kommt es bei längerem Aufenthalt zu Kopfschmerzen, bei 800 ppm treten bereits nach kurzer Zeit Schwindel und Übelkeit auf, bei höheren Gehalten tritt schon nach wenigen Minuten Bewusstlosigkeit ein.
Die dem BfR mitgeteilten Unfälle zeigen, dass Vorsichtsmaßnahmen wie ein kurzzeitiges Lüften von Pelletlagerstätten vor dem Betreten nicht ausreichen, um die Gaskonzentration auf ein unschädliches Maß herabzusetzen. Auch bloße Warnhinweise, die auf die Vergiftungsgefahr aufmerksam machen, genügen nicht. Nach einer Untersuchung einer Landesbehörde ist die Mehrzahl der Lagerstätten in ihrem Untersuchungsgebiet sowohl in Einfamilienhäusern als auch in größeren Wohnanlagen sowie bei den Betreibern großer Lagerstätten unzureichend gekennzeichnet.
Lagerstätten für Holzpellets sollten aufgrund des inhärenten Gefahrenpotenzials durch geeignete Maßnahmen so ausgestattet sein, dass aus ihnen keine Gase in Wohn-, Arbeits- und sonstige Räume wie normale Kellerräume, in denen sich Menschen aufhalten, übergehen können. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel eine kontinuierliche Be- und Entlüftung der Lagerräume ins Freie und die Installation von CO- Meldern. Zum anderen sollte dafür gesorgt werden, dass die schädlichen Gase so weit wie möglich von Räumen, in denen sich Menschen aufhalten, abgeleitet werden. Weitere Sicherheitsmaßnahmen, die vor CO warnen und schützen, sollten ergriffen werden. Gleiches gilt im Übrigen für die Lagerung von Holzhackschnitzeln.
Quelle: bfr.bund.de
Quelle: bfr.bund.de
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