Nach einem Unfall zählt jede Minute!
Durch die Bildung einer Rettungsgasse können Sie mit dazu beitragen, schnelle Hilfe zu ermöglichen und die Überlebenschance von Unfallopfern zu erhöhen.
Bereits bei stockendem Verkehr muss eine Rettungsgasse gebildet und offen gehalten werden. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich von Rettungs- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Abschlepp- und Pannendienstfahrzeuge.
Wenn Sie Fahrzeuge mit Sondersignalen hören oder sehen:
- verringern Sie die Geschwindigkeit
- halten Sie im Zweifelsfall an
- richten Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung aus, damit das Heck Ihres Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse hineinragt
- halten Sie ausreichend Abstand zu Ihrem Vordermann
- halten Sie die Rettungsgasse offen! Oftmals folgen weitere Rettungs- und Einsatzfahrzeuge
Die Rettungsgasse auf Autobahnen:
Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.