Gefahrstofftafel

Sie wurden vom Verband der Europäischen chemischen Industrie (CEFIC) als Informationsquelle für die Feuerwehr geschaffen um im Falle eines Unfalls mit chemischen Transportgütern eingesetzt zu werden. Sie beinhalten wie mit dem jeweiligen chemischen Stoff umgegangen werden muss und welche spezielle Ausrüstung benötigt wird. Besonders notwendig sind die ERI-Cards, wenn keine weiteren Informationen des Herstellers über das relevante Material vorliegen.

Die Anwendung ist einfach. In die Suchmaske muss lediglich der Stoff als Bezeichnung eingeben werden oder die Ziffern von der Gefahrstofftafel.

Hier gelangen Sie zu der ERI-CARDS-DATENBANK

So ist das Schild zu lesen:
Oben: 33 -> Gefahrstoffnummer (HNI)
Unten: 1203 -> UN-Nummer

Es handelt sich somit hier um: Benzin.

Folgende Daten sind hier in der Datenbank hinterlegt.

Stoff   BENZIN oder OTTOKRAFTSTOFF
UN Nummer   1203
Gefahrnummer   33
ADR Gefahrzettel   3
ADR Klasse   3
Klassifizierungscode   F1
Verpackungsgruppe   II
ERI-Card   3-11

Unfall-Hilfeleistung
Leicht entzündbarer flüssiger Stoff

 

1. Eigenschaften.
  • Entwickelt gefährliche Dämpfe.
  • Flammpunkt unter 23°C.
  • Gefährlich für Augen und Atemwege.
  • Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser.
2. Gefahren.
  • Die Hitzeeinwirkung auf Behälter führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr und nachfolgender Explosion.
  • Kann mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
  • Entwickelt giftige und reizende Dämpfe bei starker Erwärmung oder Brand.
  • Die Dämpfe können unsichtbar sein und sind schwerer als Luft. Sie breiten sich am Boden aus und können in Kanalisation und Kellerräume eindringen.
  • Kann narkotisch wirken und zu Bewußtlosigkeit führen.
 
3. Persönlicher Schutz.
  • Umluftunabhängiger Atemschutz
  • Chemikalienbeständige Kleidung bei Kontaminationsgefahr.
  • Unter dem Schutzanzug gegebenenfalls Feuerschutzkleidung nach EN 469 tragen.
 
4. Einsatz-Massnahmen.
4.1 Allgemeine Massnahmen.
  • Mit dem Wind vorgehen.
  • Nicht rauchen, Zündquellen ausschließen.
  • Gefahr für die Öffentlichkeit! Personen in der Nähe auffordern, in Gebäuden zu bleiben, Fenster und Türen zu schließen und Klimaanlagen abzustellen. Evakuierung von Personen erwägen.
  • Zahl der Einsatzkräfte im Gefahrenbereich beschränken.
 
4.2 Massnahmen bei Stoffaustritt.
  • Lecks wenn möglich schließen.
  • Ausgetretenes Produkt mit allen verfügbaren Mitteln auffangen.
  • Auf explosionsfähige Atmosphäre überprüfen.
  • Keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Explosionsgeschützte Ausrüstung einsetzen.
  • Flüssigkeit mit Sand, Erde oder anderen geeigneten Materialien aufnehmen oder mit Schaum abdecken.
  • Falls der Stoff in offenes Gewässer oder Kanalisation gelangt, zuständige Behörde informieren.
  • Falls keine Gefahren für Einsatzkräfte oder die Öffentlichkeit entstehen, Kanalisation und Kellerräume belüften.
 
4.3 Massnahmen bei Feuer (falls Stoff betroffen).
  • Behälter mit Wasser kühlen.
  • Mit Schaum oder Pulver löschen, danach mit Schaum abdecken.
  • Nicht mit Wasser löschen.
  • Brandgase wenn möglich mit Sprühstrahl niederschlagen.
  • Aus Umweltschutzgründen Löschmittel zurückhalten.
5. Erste Hilfe.
  • Falls der Stoff in die Augen gelangt ist, mindestens 15 Minuten mit Wasser spülen und Personen sofort medizinischer Behandlung zuführen.
  • Personen, die mit dem Stoff in Berührung gekommen sind oder Dämpfe eingeatmet haben, sofort medizinischer Behandlung zuführen. Dabei alle verfügbaren Stoffinformationen mitgeben.
  • Bei Verbrennungen die betroffenen Hautbereiche sofort und so lange wie möglich mit kaltem Wasser kühlen. An der Haut haftende Kleidung nicht entfernen.
  • Kontaminierte Kleidung sofort entfernen und betroffene Hautbereiche mit Seife und viel Wasser spülen.
 
6. Besondere Vorsichtsmassnahmen bei der Bergung von Havariegut.
  • Beim Umpumpen auf ausreichende Erdung achten.
  • Explosionsgeschützte Pumpen einsetzen. Bei Elektropumpen auf geeignete Temperaturklasse achten. Mindestens T3 !
  • Mineralölbeständige Ausrüstung einsetzen.
  • Ausgetretenes Produkt in belüfteten und mit Absorptionsfiltern ausgestatteten Behältern aufnehmen.
 
7. Vorsichtsmassnahmen nach dem Hilfeleistung-Einsatz.
7.1 Ablegen der Schutzkleidung.
  • Vor dem Ablegen von Maske und Schutzanzug, kontaminierten Anzug und Atemschutzgerät mit Wasser/Seifenlösung abspülen.
  • Beim Entkleiden von kontaminierten Einsatzkräften oder bei der Handhabung von kontaminiertem Gerät chemikalienbeständige Kleidung und umluftunabhängigen Atemschutz tragen.
  • Kontaminierte Reinigungsflüssigkeit zurückhalten.
 
7.2 Reinigung der Ausrüstung.
  • Vor Abtransport von der Einsatzstelle mit Wasser/Seifenlösung abspülen.